Arzneimittelwirkstoffe tragen maßgeblich zu einer Belastung von Gewässern durch Mikroverunreinigungen bei und werden im Bereich der Stoffeinträge besonders intensiv diskutiert. Unabhängig von den konkret ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion der Konzentrationen von Mikroverunreinigungen in Gewässern stellt sich die Frage, wie Akteure des Arzneimittelsektors, insbesondere Arzneimittelhersteller, nach dem Verursacherprinzip angemessen an den Kosten dieser Maßnahmen beteiligt werden können. Das UBA-Guthaben „Arzneimittelabgabe – Inpflichtnahme des Arzneimittelsektors für Maßnahmen zur Reduktion von Mikroschadstoffen in Gewässern“ prüft vor diesem Hintergrund das Instrument einer Arzneimittelabgabe. Lesen Sie das ganze Gutachten hier: