Mit Blick auf die zunehmende Belastung der Gewässer mit Rückständen von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden wird seit einiger Zeit über die Einführung einer so genannten vierten Reinigungsstufe in Kläranalgen diskutiert. Damit wären nach Berechnungen einer neuen Studie im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erhebliche Mehrkosten verbunden: Allein in Deutschland würde die Ausstattung aller Kläranlagen mit dieser zusätzlichen Reinigungstechnologie – bezogen auf die Lebensdauer der betrachteten Anlagen – über 37 Milliarden Euro betragen. Europaweit ergäben sich Kosten in Höhe von über 110 Milliarden Euro.
Die Finanzierung einer 4. Reinigungsstufe über Abwassergebühren verfehle, so das Ergebnis der Studie, das Verursacherprinzip und biete keinerlei Anreize zur Verringerung von Arzneimittelrückständen in die Umwelt. Zu erwarten wäre eine Preissteigerung von 17 Prozent und mehr mit Blick auf die Abwassergebühren für einen Vier-Personen-Haushalt.
Die zusätzliche vierte Klärstufe ist nach Vorstellung einiger Akteure eine geeignete Antwort auf die zunehmende Belastung der Gewässer mit Spurenstoffen, also beispielsweise Rückständen von Arzneimitteln. Neue Forschungsergebnisse zeigen allerdings, dass auch die Filtertechniken einer 4. Klärstufe nicht in der Lage sind, alle unerwünschten Stoffe vollständig aus dem Wasser zu entfernen. Zudem können durch die Filterung neue Abbauprodukte entstehen, die dann in die Gewässer gelangen. Die Techniken einer weiteren Klärstufe sind überdies kostenintensiv, sie betragen pro Jahr 1,2 Milliarden Euro. Würden die Unternehmen der Abwasserwirtschaft verpflichtet, in allen Kläranlagen eine vierte Stufe einzubauen, müssten die Investitionskosten auf die Gebührenzahler umgelegt werden.
Ein Vier-Personen-Haushalt müsste demzufolge mit einer Erhöhung der Abwassergebühren um 17 Prozent und mehr rechnen. Zudem hätte eine 4. Reinigungsstufe keinerlei Lenkungswirkung: Hersteller von Arzneimitteln hätten keinen Anreiz, verstärkt auf umweltschonende Stoffe zu setzen oder diese – wo möglich – zu entwickeln.
„Da Kläranlagen auch mit neuen Techniken nicht alle Stoffe herausfiltern können, müssen wir an der Quelle der Verschmutzung ansetzen. Das Verursacherprinzip muss gestärkt werden, die Abwasserwirtschaft ist nicht der Reparaturbetrieb unserer Gesellschaft“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
In der Studie wird deshalb eine Abgabe auf Arzneimittel vorgeschlagen. Basis sind die Kosten, die die Einführung der 4. Klärstufe verursachen würden. Die Kosten von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entsprechen einer Abgabe in Höhe von ca. 2,5 Cent/DDD (daily defined dosis) auf die rezeptpflichtigen Medikamente in Deutschland. Bezogen auf die Einnahme eines Medikaments beispielsweise über 30 Tage hinweg ergäbe sich so eine vergleichsweise geringe Belastung von 0,75 Euro. Die Finanzierung über Medikamente wäre laut Studie verursachungsgerecht und würde die Kosten auf alle Beteiligten (Hersteller, Handel, Apotheken, Krankenkassen und ggf. Patienten) verteilen.
Als weitere Möglichkeit sieht die Studie eine Fondlösung: Die Hersteller pharmazeutischer Produkte würden entsprechend der Umweltbelastung von Medikamenten Gelder in einen Fonds einzahlen. Aus dem Fonds werden dann Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Umweltschäden finanziert. So würde Verursachungsgerechtigkeit mit dem geringsten Verwaltungsaufwand aller möglichen Optionen kombiniert.
Eine wesentliche Schlussfolgerung der Studie ist auch, dass es am effektivsten ist, den Schadstoffeintrag zu vermindern und vorbeugende Maßnahmen zu treffen.